EUDR-Compliance

EUDR-Compliance-Erklärung

1. Über die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) - Verordnung (EU) 2023/1115 - ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und wird ab dem 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für kleine und mittlere Unternehmen vollständig anwendbar.

Die Verordnung zielt darauf ab, die Entwaldung zu minimieren, indem sie sicherstellt, dass bestimmte Waren und Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.

2. Betroffene Rohstoffe und Produkte

Die EUDR regelt sieben Hauptrohstoffe und deren Verarbeitungsprodukte:

  1. Holz (einschließlich Papier und Bücher)
  2. Soja
  3. Palmöl
  4. Rinder
  5. Kakao
  6. Kaffee
  7. Kautschuk

Für texorello als Verlag sind besonders relevant: Holz und holzbasierte Produkte wie Papier, da diese für die Buchproduktion verwendet werden.

3. texorello UG - Geschäftsmodell und EUDR-Relevanz

3.1 Unser Geschäftsmodell

texorello UG (haftungsbeschränkt) ist ein Verlag, der ausschließlich über Amazon Kindle Direct Publishing (KDP) publiziert:

  • Keine eigene Produktion: Wir produzieren, drucken oder lagern keine physischen Bücher
  • Keine direkten Verkäufe: Wir verkaufen und versenden keine Bücher direkt an Endkunden
  • Amazon KDP Print-on-Demand: Alle physischen Bücher werden von Amazon im Print-on-Demand-Verfahren gedruckt
  • Amazon als Inverkehrbringer: Amazon fungiert als Inverkehrbringer (“operator”) im Sinne der EUDR

3.2 Unsere Rolle in der Lieferkette

Als Inhalteanbieter stellen wir Amazon lediglich digitale Dateien (Manuskripte, Cover-Designs) zur Verfügung. Die gesamte physische Lieferkette - von der Papierbeschaffung bis zum Verkauf - liegt in der Verantwortung von Amazon.

4. EUDR-Compliance-Status

4.1 Anwendbarkeit der EUDR auf texorello

Direkte Anwendbarkeit: Begrenzt

Da texorello keine physischen Produkte selbst in Verkehr bringt, lagert oder verkauft, fallen wir nicht unter die direkten Verpflichtungen als “Inverkehrbringer” (Operator) im Sinne der EUDR.

4.2 Indirekte Verantwortung

Sorgfaltspflichten: Als verantwortungsvoller Verlag verpflichten wir uns dennoch zu:

  1. Transparenz gegenüber unseren Lesern und Partnern
  2. Kooperation mit Amazon bei EUDR-Compliance-Anfragen
  3. Überwachung der Entwicklungen in der Verlagsindustrie

4.3 Amazon KDP und EUDR-Compliance

Amazons Verantwortung:

  • Amazon als Inverkehrbringer ist für die EUDR-Compliance verantwortlich
  • Amazon muss sicherstellen, dass das verwendete Papier entwaldungsfrei ist
  • Amazon muss Due-Diligence-Erklärungen (DDS) abgeben
  • Amazon muss Geolokationsdaten der Rohstoffquellen dokumentieren

5. Unsere EUDR-Compliance-Maßnahmen

5.1 Überwachung und Dokumentation

Wir überwachen kontinuierlich:

  • Amazon KDP-Richtlinien: Änderungen in Amazons EUDR-Compliance
  • Rechtsentwicklungen: Updates zur EUDR-Auslegung und -Durchsetzung
  • Branchenstandards: Best Practices in der Verlagsindustrie

5.2 Kooperationsbereitschaft

Wir verpflichten uns zu:

  • Vollständiger Kooperation mit Amazon bei EUDR-Compliance-Anfragen
  • Transparenter Kommunikation mit Behörden bei Nachfragen
  • Bereitstellung aller relevanten Informationen über unsere Publikationen

5.3 Nachhaltigkeitsengagement

Auch wenn nicht direkt EUDR-pflichtig, fördern wir:

  • Nachhaltige Verlagspraktiken
  • Digitale Publikationen als umweltfreundliche Alternative
  • Bewusstsein für Umweltthemen in unseren Publikationen

6. EUDR-Kontaktstelle

6.1 Zuständige Behörde in Deutschland

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Referat 513 - Nachhaltige Waldwirtschaft Deichmanns Aue 29 53179 Bonn

Website: https://www.ble.de E-Mail: EUDR (at) ble.de

6.2 EU-Informationssystem

Das zentrale EU-EUDR-Informationssystem wurde am 4. Dezember 2024 gestartet:

7. Transparenz und Berichterstattung

7.1 Jährliche Überprüfung

Wir überprüfen jährlich:

  • EUDR-Relevanz unserer Geschäftstätigkeit
  • Amazon KDP-Compliance und deren Auswirkungen
  • Regulatorische Entwicklungen in Deutschland und der EU

7.2 Stakeholder-Information

Wir informieren unsere Stakeholder über:

  • Änderungen in unserem EUDR-Compliance-Status
  • Neue Anforderungen für Verlage
  • Best Practices in der nachhaltigen Verlagsbranche

8. Kontakt zu EUDR-Angelegenheiten

8.1 EUDR-Ansprechpartner

texorello UG (haftungsbeschränkt) z.Hd. EUDR-Compliance Dr. Matthias Boldt Birkenallee 103 15745 Wildau, Deutschland

E-Mail: eudr (at) texorello.org Telefon: +49 1575 1124477

8.2 Anfragen und Zusammenarbeit

Für Anfragen zu EUDR-Compliance stehen wir zur Verfügung:

  • Behördliche Anfragen: Vollständige Kooperation zugesagt
  • Partnerfragen: Transparente Auskunft über unser Geschäftsmodell
  • Branchenaustausch: Teilnahme an Compliance-Initiativen

9. Rechtliche Grundlagen

9.1 Relevante Rechtsakte

  • Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2023/2407
  • Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

9.2 Compliance-Grundsätze

Unsere EUDR-Compliance basiert auf:

  • Rechtstreue: Einhaltung aller anwendbaren Gesetze
  • Transparenz: Offene Kommunikation über unser Geschäftsmodell
  • Kooperation: Zusammenarbeit mit Partnern und Behörden
  • Nachhaltigkeit: Förderung umweltfreundlicher Verlagspraktiken

10. Aktualisierungen und Änderungen

10.1 Regelmäßige Überprüfung

Diese EUDR-Compliance-Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert:

  • Mindestens jährlich oder bei wesentlichen Änderungen
  • Bei neuen rechtlichen Anforderungen
  • Bei Änderungen unseres Geschäftsmodells

10.2 Benachrichtigungsverfahren

Wesentliche Änderungen werden kommuniziert über:

  • Website-Update: Aktualisierung dieser Seite
  • E-Mail-Benachrichtigung: An registrierte Stakeholder
  • Behördliche Meldung: Falls erforderlich

Wichtiger Haftungsausschluss

Diese EUDR-Compliance-Erklärung stellt unsere aktuelle Einschätzung der EUDR-Anwendbarkeit auf unser Geschäftsmodell dar. Sie ersetzt nicht die individuelle Rechtsberatung und kann sich bei neuen rechtlichen Entwicklungen oder Behördenauslegungen ändern.

Bei spezifischen rechtlichen Fragen zur EUDR empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts oder die direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde (BLE).


Letzte Aktualisierung: September 2025 Nächste Überprüfung: September 2026